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Update Lüftungskonzept und Fördergelder

07. 03. 2021

Aufgrund mehrerer Nachfragen sei hier kurz erläutert, wie die Virenlast in Stegaurach in den Klassenzimmer gering gehalten wird und warum die Schule bisher keine Lüftungsanlagen oder Luftreinigungsgeräte angeschafft hat, dafür aber CO2-Ampeln:

 

Die Lüftungs-Empfehlung ist weiterhin schulintern, alle 20 Minuten intensiv 3-5 min quer zu lüften. Dies konnte auch mit einer CO2-Berechnungs-App „CO2-Timer“ für unsere Räume als sinnvoll und notwendig bestätigt werden. Dadurch können wir die Virenlast ohne größeren technischen Aufwand effektiv klein halten.

Wir haben dafür zum einen mechanische Timer mit Signalfunktion angeschafft. Der Weckruf erinnert Lehrer wie Schüler an das regelmäßige Lüften. Hier können die Kinder gut mithelfen durch Fenster- oder Uhrdienst o.Ä. - je nachdem, wie die Lehrkraft das organisiert.

 

Zum Anderen konnte mithilfe staatlicher Förderung die Anschaffung von sog. „CO2-Ampeln“ während des Lockdowns für alle Klassenzimmer und Fachräume finanziert werden. Der CO2 -Gehalt der Luft korreliert mit der potentiellen Virenlast, sodass angezeigt wird, wann man sinnvollerweise lüften sollte. Ein Test mit 4 Geräten fiel vor Weihnachten positiv aus, sodass alle Klassen ausgestattet wurden. Durch ein Frühwarnssystem in den Ampelfarben ist sichergestellt, dass rechtzeitig auf einen nötigen Luftaustausch geachtet wird. Durch den beobachtbaren Rückgang kann auch sicher entschieden werden, wie lange gelüftet werden muss.

 

Die Finanzierung von Lüftungs- oder Luftreinigungsgeräten wurde in der ersten Antragsrunde nur finanziert, wenn es nicht genügend Fenster gibt - was zum Glück in keinem der vorhandenen Klassenzimmer der Fall ist. Durch Öffnen der Klassenzimmertür und der Flurfenster (Stegaurach) oder durch Fenster auf 2 Seiten (Mühlendorf) ist das Querlüften in allen Klassen- und Fachräumen möglich. 

 

In einer zweiten Antragsrunde kann die ergänzende Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte zu 50% gefördert werden. Deshalb hat die Schule sich den Rat der zuständigen Arbeitssicherheitsbeauftragten eingeholt in Zusammenarbeit mit dem medizinischen Fachdienst für Schulen. In der Beratung stellte sich heraus, dass zum Einen das Lüften und alle anderen Hygienemaßnahmen durch den Einsatz der Geräte nicht ersetzt werden kann, da die geförderten Geräte keine Frischluftzufuhr haben und dadurch niemals die Menge als Luftaustausch erreichen, denn eine Stoßlüftung erzielt. Eine Vermeidung von Distanzunterricht, der Maskenpflicht oder der Abstandsregeln ist durch den Einsatz von Luftreinigungsgeräten daher nicht möglich. Des Weiteren ist mit einer dauernden Lärmbelastung zu rechnen, die die Konzentration im Unterricht auf Dauer beeinträchtigen würde. Zudem ist die Wirkung der Geräte in einem voll besetzten Klassenzimmer nur dann ausreichend, wenn sie sehr groß dimensioniert sind und die Filter frisch gewechselt sind. Das Filterwechseln müsste durch Fachpersonal durchgeführt werden unter höchsten Sicherheitsstandards, wäre also nicht einfach durch Personal der Gemeinde zu leisten, was neben den hohen Kosten für solche Geräte trotz Förderung auch gegen eine Anschaffung spricht. 

 

Alle diese Überlegungen führten dazu, dass sich Schule und Sachaufwandsträger nach intensiver Prüfung ein weiteres Mal gegen eine Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte entschieden.

 

Bild zur Meldung: Nicht repräsentatives Symbolfoto CO2-Ampel

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