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Änderung bei der Attestpflicht

29. 11. 2020

Liebe Elternschaft,

das Merkblatt mit den Symptomen wurde aktualisiert (-> siehe Downloads Merkblatt und Elternbrief). Die detaillierte Symptomliste dort ist sehr hilfreich.

 

Die Pressemitteilung des KM - vom Schulamt an die Schulen verschickt - leiten wir Ihnen bezüglich Maskenpflicht und Attestpflicht weiter:

Maskenpflicht:
„Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, ihre Masken auf den Pausenflächen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist. Gleiches gilt während einer Stoßlüftung im Klassenzimmer.“

 

-> Dies praktiziert die Schule bereits seit längerem so .

 

Attestpflicht:
„Wir passen in Absprache mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Vorgaben für den Umgang mit Erkrankungen an. So dürfen Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mit leichten Symptomen die Schule wieder besuchen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden keine schwereren Symptome (Fieber) entwickelt haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test sind nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Lehrkräfte im Freistaat."

 

Wichtige Hinweise zur Attestpflicht bei deutlichen Krankheitssysmptomen:
1. Ein allgemeine Krankmeldung des Kindes beim Arztbesuch genügt, als Bescheinigung / Attest. Wenn der Arzt keine Covid-19 Testung veranlasst hat, gehen wir davon aus, dass der Arzt diese Frage geklärt hat und dies nicht notwendig war.

2. Fragen Sie bitte in der Praxis aktiv nach, ob eine Testung sinnvoll oder notwendig ist.

3. Wenn Ärzte gar keine Bescheinigung ausstellen: Bitte informieren Sie uns, bevor das Kind wiederkommt darüber, bei welchem Arzt Sie mit Ihrem Kind waren (Name, Telefonnummer), damit wir ggf. nachfragen können. Sie können dies auch auf dem "Formular Krankheitsanzeige" (-> siehe Downloads) notieren, wenn das Kind wieder in die Schule kommt.

4. Bitte beachten Sie dringend die Hinweise auf dem Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Bezug auf die Dauer des Symptomfreiheit vor dem Wiederbesuch der Schule:

-> Grundschüler müssen wenigstens 24 h und

-> Mittelschüler zumindest 48 h symptomfrei sein.

Die Wartezeit ist wichtig, um abzuwarten, ob sich ggf. stärkere Symptome wie Fieber o.Ä. entwickeln.

 

Die Schüler bekamen das Merkblatt des Kultusministeriums ausgeteilt.

C. Pütz

Rektor

 

Bild zur Meldung: Änderung bei der Attestpflicht

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